Handbuch
- Kapitel 1: Installation und Update
- Kapitel 2: Grafische Benutzeroberfläche (GUI)
- Kapitel 3: Ausfuhranmeldungen erstellen und verwalten
- Kapitel 4: EUR.1 und A.TR. Bescheinigungen
- Kapitel 5: Adressprüfung (Compliance Check)
- Kapitel 6: Import per Schnittstelle
- Kapitel 7: Adressbuch
- Kapitel 8: Deklaration von Packstücken als Beipack
- Kapitel 9: Nachforschungsverfahren “Follow-Up”
Kapitel 5: Adressprüfung (Compliance Check)
Die Europäische Gemeinschaft hat auf Grundlage der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Verordnungen erlassen, die der Bekämpfung des Terrorismus dienen. Diese Verordnungen gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar und sind, ohne dass nationale Umsetzungsmaßnahmen erforderlich wären, von allen zu beachten, unabhängig davon, ob sich die in den Namenslisten aufgeführten Personen, Vereinigungen, Organisationen oder Unternehmen in Deutschland oder in einem sonstigen Land befinden. Mit Scope ATLAS Ausfuhr haben Sie die Möglichkeit, Adressen ihrer Geschäftspartner gegen diese Namensliste zu prüfen.
Aktivierung der Adressprüfung
Um die Adressprüfung innerhalb von Scope ATLAS Ausfuhr nutzen zu können, muss diese erst in den Einstellungen aktiviert werden. Klicken Sie hierfür in der Seitenleiste auf den Menüpunkt "Einstellungen", bevor Sie diese Funktion dann im Reiter "Adressprüfung" per Auswahlkasten freischalten.
Prüfung von Adressen
Nach der Aktivierung der Adressprüfung können Sie innerhalb Ihrer Ausfuhranmeldung Adressen Ihrer Geschäftspartner gegen gegen die aktuellen EU- und US-Adresslisten prüfen lassen. Die entsprechende Funktion steht Ihnen nach dem Rechtsklick in ein beliebiges Adressfeld (Kontextmenü) zur Verfügung. Jede Adresse innerhalb von Scope ATLAS Ausfuhr muss einzeln geprüft werden. Eine automatische Adressprüfung findet nicht statt.
Status-Anzeige einer geprüften Adresse
In diesem Dialog können Sie die entsprechende Adresse auf Ähnlichkeiten in den aktuellen EU- und US-Adresslisten prüfen lassen. Falls diese Prüfung positiv ausfällt kann die Ausfuhranmeldung nur abgeschlossen werden, wenn Sie bestätigen, dass es sich ausschließlich um eine Ähnlichkeit und keine Übereinstimmung handelt. Falls dies der Fall ist können Sie die Adresse für einen von Ihnen festgelegten Zeitraum freigeben, indem Sie diese als "Good Guy" markieren.