Handbuch
- Kapitel 1: Installation und Update
- Kapitel 2: Grafische Benutzeroberfläche (GUI)
- Kapitel 3: Ausfuhranmeldungen erstellen und verwalten
- Kapitel 4: EUR.1 und A.TR. Bescheinigungen
- Kapitel 5: Adressprüfung (Compliance Check)
- Kapitel 6: Import per Schnittstelle
- Kapitel 7: Adressbuch
- Kapitel 8: Deklaration von Packstücken als Beipack
- Kapitel 9: Nachforschungsverfahren “Follow-Up”
Kapitel 8: Deklaration von Packstücken als Beipack
Wenn Sie eine Position Ihrer Ausfuhranmeldung einer anderen Position beifügen - also beispielsweise einen Karton Schrauben auf eine Palette mit Regalbrettern beilegen, sodass die eine Position von der anderen umschlossen wird - dann ist diese Position als "Beipack" zu deklarieren.
Entscheidend ist hierbei, dass das Zeichen der als Beipack deklarierten Position identisch ist mit dem Zeichen der Position, welcher sie beigelegt wird.
Umschließende Position
Es ist nicht möglich, dass eine Sendung ausschließlich aus Beipackstücken besteht. Es muss immer mindestens eine Position geben, welche das Beipackstück umschließt.
Also z. B. Position 1 = Palette, dieser wird beispielsweise ein Kartons beigepackt, die Position 1 bekommt beispielsweise das Zeichen "Palette 1".
Beipack
Jetzt muss die Position 2 zunächst als Beipack definiert werden, indem man die Checkbox "Beipack" anklickt. Die Anzahl wird dadurch automatisch auf "0" gesetzt. Dann muss diese Position noch mit dem Zeichen "Palette 1" versehen werden.
Packstück, als Beipack deklariert
Ausserdem muss die Rohmasse der Position 2 auf Null (0) gesetzt, zur Rohmasse der Position 1 (umschließende Position) dann aber unbedingt noch die Rohmasse des Beipacks addiert werden:
Beipack: Rohmasse muss auf "0" gesetzt sein
Für weitere Beipackstücke verfährt man entsprechend. Sollten mehrere Positionen Beipackstücke enthalten, so erfolgen die Zuordnungen der Beipackstücke auf deren umschließende Positionen dann über das Feld "Zeichen".
