Handbuch
- Kapitel 1: Installation und Update
- Kapitel 2: Grafische Benutzeroberfläche (GUI)
- Kapitel 3: Ausfuhranmeldungen erstellen und verwalten
- Kapitel 4: EUR.1 und A.TR. Bescheinigungen
- Kapitel 5: Adressprüfung (Compliance Check)
- Kapitel 6: Import per Schnittstelle
- Kapitel 7: Adressbuch
- Kapitel 8: Deklaration von Packstücken als Beipack
- Kapitel 9: Nachforschungsverfahren “Follow-Up”
Kapitel 9: Nachforschungsverfahren “Follow-Up”
Erneute Inbetriebnahme des Nachforschungsverfahrens "Follow Up"
Nachdem zunächst mit ATLAS Info 6216/09 vom 16. November 2010 die Deaktivierung des Nachforschungsersuchens "Follow Up" vom Zoll eingeleitet wurde, kündigt der deutsche Zoll nun mit der ATLAS Teilnehmer Info 373/10 vom 10. Februar 2010 die erneute Inbetriebnahme des "Follow Up" Verfahrens für Anfang April 2010 an.
Workflow Nachforschungsverfahren "Follow Up"
Liegt die Ausgangsbestätigung zu einem Ausfuhrvorgang 90 Tage nach Überlassung zum Ausfuhrverfahren nicht vor, wird ein automatisiertes Nachforschungsersuchen durch die Ausfuhrzollstelle eingeleitet. Zollseitig wird dem Teilnehmer die Nachricht E_EXP_FUP (Wiedervorlage zur Ausfuhr) zugestellt. Dies ist die zollseitge Aufforderung den Verbleib der Ware aufzuklären. Die vorgesehene Reaktionsfrist auf die Nachricht zur Wiedervorlage der Ausfuhr beträgt 45 Tage. Nach spätestens 150 Tagen erfolgt automatisiert eine Ungültigkeitserklärung des Ausfuhrverfahrens durch die Zollbehörden.
Empfang eines Nachforschungsersuchen (E_EXP_FUP)
Die Ausfuhrzollstelle übermittelt ein Nachforschungsersuchen an denjenigen, der die Ausfuhranmeldung übermittelt hat. Sobald die Nachricht empfangen wurde, erhält der Ausfuhrvorgang den Status "Wiedervorlage zur Ausfuhr". Zeitgleich mit der Statusänderung wird der Vorgang aktualisiert und an die erste Stelle der Übersicht ATLAS AES gesetzt.
Beantwortung des Nachforschungsersuchens (E_EXP_FUP)
Um auf diese Nachricht zu antworten markieren Sie in der Übersicht der ATLAS AES Vorgänge den Antrag mit der Nachricht E_EXP_FUP (Wiedervorlage zur Ausfuhr) und klicken auf den Actionlink "Neue Nachricht" links unterhalb des Nachrichtenfensters zum Vorgang.
Im Fenster "Neue Nachricht erstellen" werden die möglichen Nachrichtentypen angezeigt. Auf die Nachricht E_EXP_FUP (Wiedervorlage zur Ausfuhr) kann dem Zoll mit der Nachricht E_EXP_CAN (Antrag auf Ungültigkeit/Stornierung der Ausfuhr) oder E_EXP_EXT (Ausgang zur Ausfuhr) geantwortet werden.
Mögliche Nachrichten (E_EXP_EXT und E_EXP_CAN)
Ausgang zur Ausfuhr (E_EXP_EXT)
Bei diesem Beispiel gehen wir davon aus, dass die Ware tatsächlich exportiert wurde. Dann muss die Nachricht "Ausgang zur Ausfuhr" (EXP_EXT) an den Zoll übermittelt werden. Wichtig dabei ist die Information zur Art des Ausgangs, die Angabe des Datums des vorgesehenen, bzw. tasächlichen Ausgangs, die tatsächliche Ausgangszollstelle und eine kurze Beschreibung der Informationen im Feld "Vermerk". Der Antrag kann nach Erfassung aller Daten mit einem Klick auf die Schaltfläche "Senden" an den Zoll übermittelt werden.
Mögliche Angaben zur Art des Ausgangs sind:
| 1 | Ausfuhr verzögert (Gestellung an der Ausgangszollstelle ist noch nicht erfolgt) |
|---|---|
| 2 | Ausgang verzögert (Gestellung an der Ausgangszollstelle ist bereits erfolgt) |
| 3 | Ausgang erfolgt, Alternativnachweis liegt nicht vor |
| 4 | Ausgang erfolgt, Alternativnachweis liegt vor |
Wird die Nachricht "Ausgang zur Ausfuhr" (EXP_EXT) positiv beantwortet generiert das Zollsystem nach der zollseitigen Bearbeitung den Ausgangsvermerk.
Antrag auf Ungültigkeit und Stornierung (E_EXP_CAN)
Sind die Waren der Ausfuhranmeldung tatsächlich nicht zur Ausfuhr gekommen, kann dies dem Zoll mit der Nachricht E_EXP_CAN (Antrag auf Ungültigkeit/Stornierung der Ausfuhr) mitgeteilt werden. Wichtig dabei ist die Angabe des Stornierungsgrundes. Der Antrag kann nach Erfassung aller Daten mit einem Klick auf die Schaltfläche "Senden" an den Zoll übermittelt werden.
Was tun wenn der Ausgangsvermerk ausbleibt?
Sollten Sie nach Beantwortung der E_EXP_FUP Nachricht den erwarteten Ausgangsvermerk nicht erhalten müssen Sie sich direkt mit der Ausfuhrzollstelle in Verbindung setzen. Eine detailierte Liste der Zolldienstellen finden Sie auf der Homepage der Europäischen Kommission.


